Branchenregeln – ein wichtiges
Präventionsprodukt

Die Branchenregeln sind ein Präventionsinstrument der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie fassen alle maßgeblichen Informationen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in einer Branche zusammen und machen Vorschläge für eine gelingende Prävention.

Zielgruppe der Branchenregeln sind in erster Linie Unternehmerinnen und Unternehmer. Denn diese sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten maßgeblich verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet das Format aber auch einen Nutzen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte oder Personal- und Betriebsrat.

Branchenregeln …

  • sind ein übersichtliches Kompendium des Arbeitsschutzrechtes, ergänzt um das Fachwissen und die Branchenerfahrung der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • veranschaulichen spezifische Gefährdungen einer Branche und machen Lösungsvorschläge, diesen zu begegnen,
  • setzen kein neues Recht, sondern fassen geltendes Recht zusammen.

Übersicht der relevanten Branchenregeln

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) beauftragt ihre jeweiligen Mitgliedsverbände mit der Erstellung der Branchenregeln. Die Erstellung der Branchenregel „Betonindustrie" erfolgt demnach unter Leitung der Berufsgenossenschaft für Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Diese erscheint in den folgenden drei Teilen:

Darüber hinaus können für die begleitenden Tätigkeitsfelder in der Transportbetonindustrie auch folgende Branchenregeln relevant sein:

  • DGUV Regel 101-601 „Branche Rohbau"
  • DGUV Regel 113-601 „Branche Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen"
  • DGUV Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe"
  • DGUV Regel 115-801 „Branche Zeitarbeit - Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen"

Eine Übersicht zu den Branchenregeln der BG RCI mit Download- und Bestellmöglichkeit der bisher erschienen Regeln finden Sie auf folgender Webseite: https://mediencenter.bgrci.de/shop/reihen/vur/regeln

Kooperation zwischen BTB und BG RCI

Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zur Präventionsstrategie „VISION ZERO. Null Unfälle - gesund arbeiten!" zwischen dem Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie (BTB), seinen Mitgliedsverbänden und der Berufsgenossenschaft für Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) war der BTB intensiv in die Erstellung von Teil 2 und Teil 3 der DGUV-Regel „Branche Betonindustrie" eingebunden.

Dies beeinhaltet sowohl die Mitwirkung von Vertretrerinnen und Vertretern von Verbänden und Unternehmen in den entsprechenden Gremien der BG RCI, als auch die Diskussion der Zwischenergebnisse in der BTB-Arbeitsgruppe „Arbeitssicherheit". Hierdurch wurde sichergestellt, dass die in der Regel gestellten Anforderungen praxisgerecht und umsetzbar sind.

Hohe rechtliche Relevanz

Auch wenn die Branchenregeln kein neues Recht schaffen, sondern nur bereits geltendes Recht zusammenfassen, haben sie eine sehr hohe rechtliche Relevanz. Es ist zum Beispiel zu erwarten, dass die Branchenregel bei Gerichtsverfahren, in denen die Verantwortlichkeit für einen Arbeitsunfall verhandelt wird, als Maßstab für die notwendigen Anforderungen an die Arbeitssicherheit herangezogen wird.