Seit vielen Jahren arbeiten haupt- und ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter des Bundesverbandes Transportbeton in zahlreichen Gremien des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) mit.
Der DAfStb hat sich in einem Grundsatzbeschluss das Ziel gesteckt, bis spätestens 2045 die Klimaneutralität der Betonbauweise zu erreichen. Um dieses Ziel zu realisieren hat der DAfStb eine Roadmap formuliert, die als Leitfaden dienen soll, um das nachhaltige Bauen mit Beton zu fördern. Die Roadmap umfasst kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele, aus denen langfristige Vorhaben – etwa in den Bereichen Forschung, Richtlinien und Normung – abgeleitet werden.
Die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Ressourcenschonung durch effizienten Materialeinsatz sind primäre Ziele der Tragwerksplanung. Ein wichtiger Schritt im Kontext der Roadmap ist deshalb die Richtlinie „Treibhausgasreduzierte Tragwerke aus Beton, Stahlbeton oder Spannbeton (THG-Richtlinie)“, die in der Fassung August 2024 veröffentlicht wurde. Diese Richtlinie bildet eine Grundlage für zukünftige Regelwerke, mit denen der DAfStb die ökologische Nachhaltigkeit im Betonbau weiter konkretisiert.
Die Erarbeitung der Richtlinie erfolgte im Technischen Ausschuss „Nachhaltig bauen mit Beton“ des DAfStb. Der BTB arbeitet in diesem Ausschuss mit und setzte sich dafür ein, dass die CO2-Klassifizierung des Concrete Sustainability Council (CSC) in die Richtlinie berücksichtigt wurde.
Die Richtlinie besteht aus zwei Teilen:
- Teil 1: Grundlagen und Nachweis am gesamten Tragwerk
- Teil 2: Deckenbauteile
Die Richtlinie legt Anforderungen an Tragwerke aus Beton, Stahlbeton oder Spannbeton mit dem Ziel fest, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Basis ist der Referenzzustand für das Jahr 2020 mit Treibhausgasemissionen (Global Warming Potential, GWP) infolge der Errichtung und Entsorgung für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude. Die Richtlinie formuliert Treibhausgas-Minderungsklassen (TM) in 10-%-Stufen. Die Klassenbezeichnungen TM-10 bis TM-70 beziehen sich auf den Referenzzustand 2020 und basieren auf einer auf das Bauwerk bezogenen ökobilanziellen Berechnung. Aufgrund der besonderen Bedeutung von Geschossdecken eines Tragwerks für den Indikator „Treibhausgasemissionen“ werden die in Teil 1 festgelegten Grundanforderungen in Teil 2 der Richtlinie auf Geschossdecken angewendet.
Auf den Internetseiten der DIN Media finden sich weitere Informationen zur Richtlinie und die Möglichkeit diese zu erwerben.