Anforderungen
Machen ist angesagt – in den verschiedensten Bereichen. Körperliche Fitness sollte man schon mitbringen. Und natürlich auch ein bisschen was im Kopf haben.
Für die Ausbildung als Verfahrensmechaniker Transportbeton (m/w/d) oder Baustoffprüfer (m/w/d) ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.
Wer sich für die Ausbildung interessiert, sollte Folgendes mitbringen:
- handwerkliches Geschick
- technisches Verständnis
- Teamfähigkeit
- Rechenfertigkeiten
- räumliches Vorstellungsvermögen
- Spaß am Planen und Organisieren
- Kommunikationsfähigkeiten
- Sorgfalt und Bereitschaft zu eigenständigem Arbeiten.
Ausbildungsvergütung
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z. B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet. Auch der räumliche Geltungsbereich des entsprechenden Tarifvertrages kann Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben. Frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen sind möglich, wenn z.B. der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist.
Die folgenden Angaben können der Orientierung dienen. (Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.)
Die Auszubildenden Verfahrensmechaniker Transportbeton (m/w/d) können monatlich z. B. folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:
1. Ausbildungsjahr: € 802 bis € 1.036
2. Ausbildungsjahr: € 864 bis € 1.187
3. Ausbildungsjahr: € 938 bis € 1.398
Die Auszubildenden Baustoffprüfer (m/w/d) können monatlich z. B. folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:
1. Ausbildungsjahr: € 825 bis € 1.059
2. Ausbildungsjahr: € 907 bis € 1.367
3. Ausbildungsjahr: € 1.034 bis € 1.718
Quelle: Berufenet der Bundesagentur für Arbeit. Stand: 18. Oktober 2023
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.